Einreisebestimmungen für Urlaubsländer EU

Warum befasse ich mich mit diesem trockenen Thema? Ganz einfach – ich besitze selbst zwei Listenhunde und reise extreeeeem gerne. Wenn ich also auf der Suche nach neuen Urlaubszielen bin, muss ich immer erst nachforschen, ob ich überhaupt mit meinen Fellnasen dort einreisen darf. Kaum auszudenken, dass man mit Hund ins Urlaubsland einreist und ohne ausreist – weil er beschlagnahmt wurde und Schlimmeres 😦

Da ich immer wieder Widersprüchliches im Internet lese hab ich mal recherchiert. Übrigens, bitte beachtet, dass auch ich Fehler machen kann, deshalb korrigiert mich bitte (bitte Quelle angeben!). Auch zu beachten dass ich diesen Beitrag im Mai 2016 geschrieben habe und die Gesetze sich auch verändern können. Bevor ein Unglück passiert nochmal auf Nummer sicher gehen und das Auswärtige Amt oder die Botschaft anschreiben!

In allen Ländern ist der blaue EU-Pass, sowie eine gültige Tollwutimpfung und ein Mikrochip zur Identifikation des Tieres notwendig. Daher spare ich es mir dies jedes Mal zu schreiben. In den meisten Ländern ist die Einfuhr von 5 Hunden pro Person gestattet.

Fangen wir mit Österreich an: Dort sind alle Fellnasen willkommen! Leinen- und Maulkorbpflicht ist Städte abhängig. Daher sicherheitshalber einen Maulkorb mitführen.  Wir mussten allerdings noch nie einen unseren Fellnasen aufsetzen. Österreich empfinde ich als sehr hundefreundlich. Sehr viele Hotels nehmen auch Mehrhundehalter auf. (Quelle: austria.info)

Schweiz: Ja gehört nicht zur EU, ich weiß…liegt aber an Deutschland dran und ist doch auch ein gern genommenes Urlaubsziel. Hier ist es je nach Kanton geregelt, generell gilt aber, dass alle kupierte Hunde beim Zollamt angemeldet werden müssen und eine Kaution hinterlegt werden muss. Auch hier gilt es einen Maulkorb sicherheitshalber mitzunehmen, da es Städte abhängig ist, ob der Hund einen Maulkorb tragen muss oder nicht. Schweiz hat zwar auch eine Rasseliste. Jedoch finde ich keinerlei Informationen, was Besucherhunde betrifft! (Quelle: ch.ch / ezv.admin.ch)

Italien: Mein Lieblingsurlaubsland übrigens. Auch hier sind alle Rassen willkommen. Leinen- und Maulkorbpflicht ist auch Städte abhängig. Maulkorb muss aber immer mitgeführt werden. Allerdings mussten wir noch nie einen aufziehen. Ob die Fellnasen ins Wasser (See/ Meer) dürfen ist abhängig von der Region. Wir waren die letzten Jahre am Gardasee – auch wenn es hier ein Hund-ins-Wasser-Verbot gibt, hatten wir nie Probleme mit unseren Hunden. Keiner hat sich beschwert, wenn die ins Wasser zum Baden sind. Wir empfinden Italien – Region Gardasee/ Ledrosee als sehr hundefreundlich. Auch mit mehreren und großen Hunden lässt sich mit bisschen suchen ein Hotel finden. Vor allem am Nord- und Westufer des Sees gibt es sehr hundefreundliche Hotels. Je Südlicher man kommt, desto touristischer und überfüllter wird es. Bald werden die Marken und Toskana getestet – ich werde berichten 😉

Niederlande: Das Mekka der Hundehalter, und ich war noch nie dort 😦 Holland soll extrem hundefreundlich sein. Alle Rassen sind willkommen (Rad wurde 2009 abgesetzt!). Teilweise dürfen die Hunde auch in den Sommermonaten unangeleint an den Strand – je nach Region. Leinenpflicht somit je nach Region. (Quelle: deutschland.nlbotschaft.org)

Belgien: Auch hier sind alle Rassen willkommen. Leinen- und Maulkorbpflicht ist abhängig von der Region, bzw. Stadt.

Kroatien: Leider ist das Auswärtige Amt nicht sehr kooperativ und schickt mir nur Links, in denen aber nix wirklich drin steht. Jedoch hat das hund und reisen Team eine Email erhalten in der beschrieben wird, dass Hunde der Rasse Pitbull und deren Mischlinge seit dem 1.7.2013 nicht mehr einreisen dürfen. Folgende Rassen dürfen mit FCI Papiere einreisen (Achtung, wenn eurer Hund der aufgelisteten Rasse ähnelt und keine Papiere hat besteht Gefahr der Beschlagnahmung): American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier und Mini Bullis. Rottweiler und Kangal sind aber erlaubt. (Quelle: hunde-urlaub.de)

Frankreich: Hier ist wirklich Vorsicht geboten! In Frankreich gibt es so genannte Kampfhunde in 2 Kategorien. Zu Kat. 1 gehören Hunde, die keine FCI Papiere haben: American Staffordshire, Pitbull, Amstaff Terrier, Mastiffs, Tosa, Boerbulls und deren Mischlinge. Sprich wenn euer Hund auch nur ansatzweise so aussieht und ihr habt keine eindeutigen FCI Papiere, dann gilt absolutes Einfuhrverbot. Das bedeutet, dass ihr nicht mal durchreisen dürft -> Achtung, der Hund muss nicht mal den französische Boden berühren. Der Hund darf beschlagnahmt und im worst case euthanisiert werden. In Kat. 2 sind folgende Hunde eingeteilt. Sie müssen ein FCI Papier haben: American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier und Rottweiler. Es reicht nicht aus, dass eine Rasse im Impfpass steht – ihr braucht wirklich einen Stammbaumnachweis (soweit ich es richtig lese nicht beim Rotti). Hier droht für Tierschutzhunde mit Bollerkopf wirklich Lebensgefahr. Der Bullterrier gilt in Frankreich nicht als Listenhund – anders als bei uns in Deutschland! Dobermann und Deutsche Doggen dürfen einreisen – es wird aber ein Maulkorb seitens der franz. Botschaft empfohlen. (Quelle: ambafrance-de.org / de.france.fr)

Luxemburg: Laut Internetpräsenz gibt es in Luxemburg 4 Rassen, die als gefährlich gelistet sind: American Staffordshire Terrier, Mastiff, Tosa und Staffordshire Bullterrier. Ob jedoch auch Besucherhunde betroffen sind, konnte ich noch nicht herausfinden! (Quelle: lak.lu)

Polen: Hier sind alle Rassen willkommen. Leinenpflicht ist abhängig von Stadt zu Stadt.

Tschechien: Soweit ich es rausfinden konnte, sind hier alle Rassen erlaubt. An öffentlichen Plätzen gilt Leinenzwang. In öffentlichen Verkehrsmitteln eine generelle Maulkorbpflicht. (Quelle:  czech-tourist.de)

Spanien: Ist etwas kompliziert mit Bollerkopf (Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila, Tosa Inu, Akita Inu und deren Mischlinge) muss man aufpassen. Es ist je nach Region/ Gemeinde geregelt, ob man dort mit seinem Kampfschmuser Urlaub machen darf. Hunde sind in Restaurants meist nicht erlaubt. Achtung auch bei der Durchreise durch Frankreich! (Quelle: spain.info)

Ungarn: Hier gilt auch Vorsicht. Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Tosa-Inu, Doggo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila, Bandog und deren Mischlinge sind verboten einzuführen. Also sobald euer Hund nen Bollerkopf hat, besteht auch hier die Gefahr! Dobermann und Rotti zählen nicht zu den gefährlichen Rassen in Ungarn und sind somit erlaubt. Bitte denkt dran, dass auch nur die Durchfahrt, um z.b. in ein anderes Land zu kommen, verboten ist.  Es gilt Leinenpflicht an öffentlichen Stellen. (Quelle: ungarn.information-eu.com)

Schweden: Alle Rassen sind willkommen. Die Einreise ist seit 2012 deutlich einfacher, da sämtliche Bluttests entfallen. Hunde müssen beim Zoll vorher angemeldet werden. (Quelle: swedenabroad.com)

Dänemark: Es sollte mittlerer Weile bekannt sein, dass höchste Lebensgefahr für folgende Rassen besteht, da es ein Einfuhrverbot gibt: Pitbull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Ovtcharka (Zentralasiatischer, Kaukasischer, Südrussicher), Tornjak, Sarplaninac und deren Mischlinge die nach dem 17.März 2010 angeschafft wurden (Achtung: Ich braucht einen Nachweis!!!) Ausnahme ist der Pitbull und Tosa Inu – egal wann er angeschafft wurde, er darf nicht dort einreisen. Bitte meidet dieses Land, wenn ihr einen Bollerkopf als Fellnase habt! Wirklich Achtung, denn euer Tier kann beschlagnahmt und euthanisiert werden. Vom 1. April bis 30. September gilt Leinenpflicht an Stränden. Hunde sind in Restaurants nicht erlaubt. (Quelle: tasso.net / tyskland.um.dk)

Norwegen: Auch hier gilt leider mit folgenden Rassen Vorsicht, bzw. ein Einfuhrverbot: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Fila, Tosa Inu, Dogoargentino und Wolfsartige/ Wolfshybride und deren Mischlinge. In Norwegen gilt Leinenpflicht. 120 bis 24 Stunden vor der Einfuhr muss beim Hund eine Bandwurmbehandlung erfolgen. Dies muss vom Tierarzt begläubigt werden. Alternative wäre die 28 Tage Regelung.(Quelle: norwegen.no)

England: Folgende Rassen und Hunde die diesen Rassen ähneln dürfen nicht einreisen: Pitbull Terrier, Japanese Tosu, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Hunde die mit nach England einreisen sollen, müssen 1 bis 5 Tage vor Anreise eine Bandwurmbehandlung (vom Tierarzt dokumentieren lassen) bekommen. (Quelle: visitbritainshop.com)

Fazit: Wenn ihr also einen Bollerkopf habt könnt ihr in folgenden Ländern euren Urlaub genießen: Österreich, Italien, Holland, Belgien, Schweden, Polen, Tschechien.

Und folgende Länder solltet ihr weder durchfahren/ durchreisen noch dort euren Urlaub planen, da wirklich Lebensgefahr für eure Fellnase besteht: Dänemark, Norwegen, Ungarn, Spanien (je nach Ort), Schweiz (Achtung bei kupierten Tieren), Kroatien, England und Frankreich.

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Ich hoffe, ich konnte euch eine kleine Übersicht geben und bei der Wahl eures Urlaubslandes etwas behilflich sein. Wenn ihr Lust habt, dürft ihr mir gerne als Kommentar eure Erfahrung vom Urlaub mit Hund erzählen.

In einem gesonderten Artikel werde ich mich mit den Gesetzen in Deutschland befassen, da hier ja auch jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann. So dürfen meine Fellnasen zum Beispiel in Bayern ohne Leine laufen – was sie hier in Bawü nicht dürfen.

 

15 Kommentare Gib deinen ab

  1. Maren sagt:

    Vielen lieben Dank für deine Mühe.
    Habe mich super gefreut mal sowas zusammen gefasst zu lesen. Habe selber 2 American Staffordshire Terrier und weiß wie schwierig das mit den kampfschmusern sein kann Urlaub zu machen.
    Vielen Dank

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  2. Anja Bürger sagt:

    Hallo, super!!! Hast du toll geschrieben!!! Echt hilfreich! Habe auch einen Staffmischling und waren vor 2 Jahren in Kroatien, sehr hundefreundlich!! Weder bei der Einreise noch vor Ort irgendwelche Probleme gehabt! Also, auch sehr empfehlenswert! LG Anja

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  3. Ralf Dumont sagt:

    Auch wenn mein Kampfschmuser ein Golden Retriever ist: Eine solche Zusammenstellung von landestypischen Informationen finde ich extrem hilfreich für uns Hundehalter. Danke für die Info!

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    1. So wie ich es rausgefunden hab gab es 2013 eine Gesetzesänderungen und man muss in Kroatien mit Bollerkopf nun aufpassen!

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  4. Nicole sagt:

    Hey nur kleine Anmerkung zu Norwegen und den Rassen, zwar keine Kampfhunde so gesehen, aber trotzdem wichtig zu differenzieren: es gilt nicht gegen alle Wolfhunde, Saarlooswolfhunde sind erlaubt. Das Verbot gilt für Tschechoslowakische Wolfhunde und Amerikanische, sprich höher Prozentige Wolfhunde. Außerdem ist es in Norwegen verboten, einen Hund ins Restaurant mitzunehmen.

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  5. Brigitta sagt:

    Hallo =)
    Danke für deine Mühe mit der Zusammenstellung …

    Ich hab einen Dobermann und liebe Frankreich.
    Ich war gerade wieder 2 Wochen in der Bretagne und bin begeistert!

    Maulkorb hatte ich in den Untiefen meines Rücksacks zwar dabei, aber irgendwie war eine Kamera wichtiger =)
    Man steht sehr im Mittelpunkt – aber sehr positiv.

    Wir hatten weder am Strand noch in einer Stadt ein Problem (außer, dass wir ständig angequatscht worden sind, was für ein schöner Dobermann das doch ist). Im Cafe oder Restaurant gab es noch weniger Probleme. Bevor wir auch nur gesessen haben, hatte Hund schon Wasser in einem Riesennapf 😉

    Ich hab die Franzosen selbst als sehr hundelieb kennengelernt.

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  6. Peter sagt:

    Vielen Dank für die gesammelten Infos.
    Habe seit 20 Jahren Chow Chows. Erst einen dann zwei. Mit dem einen war ich mehrmals in Frankreich und einmal durch Österreich in die Toskana. Alles ohne Maulkorb. Erst in Venedig mußten wir uns einen Maulkorb für den Wasserbus besorgen. Haben keinen passenden bekommen, drum hatte er dann einen zu kleinen als Alibifunktion. Mit den zweien waren wir bislang nur in Holland und Tschechien, auch ohne Maulkorb. Angeleint sind sie sowieso fast immer. Nirgendwo waren Kontrollen in Bezug auf Maulkorb (Ausnahme Venedig) oder sogar Impfungen. Dafür viele Selfies von Touristen mit den Hunden. Überall freundliche Menschen. In manchen Restaurants saßen wir dann im Hinterzimmer. Selten ein Restaurant, in das wir nicht hineindurften.

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  7. Claudia sagt:

    Hallo, da hast du dir aber viel Mühe gegeben. Großes Kompliment.

    Wir reisen generell nach Spanien, ans Ebro Delta. Dort gibt es einen Menschen- und einen Hundstrand. Die Hunde dürfen frei laufen und ins Meer schwimmen gehen. Wir hatten noch nie Probleme mit unseren Dobermännern, egal, ob kupiert oder nicht. Die Spanier sind extrem freundlich.

    LG
    Claudia

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  8. Alexander Lintz sagt:

    Hallo, vielen Dank für die Zusammenfassung. hilft wirklich sehr, da es doch sonst immer viel Arbeit ist, etwas über ein Land diesbezüglich rauszufinden. Diese Zusammenfassung ist perfekt.
    Zu Spanien muss ich sagen, dass es da wirklich auf die Art der Polizei ankommt. Unser Rotti hat mal einen spanischen Jungen, der in den Wellen Spaß hatte und jauchzend in den Wellen geschwommen ist, rausziehen wollen. Klar war er bei einem Strandspaziergang nicht angeleint.
    Jedenfalls wurde die Aktion missverstanden und neben der Polizei (Policia Local), einem Krankenwagen und einem (gefühlt) angereistem Reisebus voller zeternder Spanier, die alle bezeugen konnten, dass der Hund das Kind killen wollte, waren noch die Eltern dabei. Die Eltern waren allerdings noch die Vernünftigsten von Allen.
    Nachdem festgestellt wurde, dass der Junge keine Bisswunden, sondern nur Kratzspuren hatte, war meine Aussage, der Hund sei ein Rettungshund, glaubwürdig. Natürlich war diese Lüge (Rettungshund) nur eine Eingebung von oben, aber ich bin mir sicher, dass sie dem Hund das Leben gerettet hat. Ebenso bin ich mir auch sicher, dass -wenn eine andere Polizei (Mossos) gekommen wäre, dass der Hund erschossen geworden wäre, bevor der Junge im Krankenwagen gewesen wäre. Wurde von spanischen Freunden auch so bestätigt.
    Danach haben wir den Strand gemieden und sind auch nur mit Maulkorb Gassi gegangen. Wir wurden mit Sicherheit beobachtet. Nachher kam das Bussgeld von ca. 150€, was wirklich der Mindestwert war, wegen ohne Maulkorb und Leine am Strand. Strafmaß ging von 150 – 1800€. Ich hatte aber auch irgendwie das Gefühl, dass der Rottweiler wegen dieser Aktion -zumindest in dieser Region- einen höheren Stellenwert gefunden hat. Die Policia Local war sehr vom Hund angetan und begeistert.

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  9. Nicole R sagt:

    Bitte beachten das es in Österreich in einigen bundesländern ebenfalls eine rassenliste gibt(Wien ,Vorarlberg und Niederösterreich )(Quelle Wikipedia )

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    1. Dies betrifft aber meines Wissens nach nicht Besucherhund.

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  10. Andrea Mildner sagt:

    Hallo, hast du eine Info, ob für Norwegen noch Bluttests und Bandwurmbehandlung nötig sind? Ich habe da Widersprüchliches gehört.

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    1. Siehe Blogbeitrag, bzw. Quellenangabe.

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  11. Sandra sagt:

    Wir reisen zwar mit unserem 5er Gespann nicht und haben auch sonst keine Hunde bei denen es Probleme bezüglich des Aussehens geben könnte aber dennoch Kompliment für diesen ausführlichen Bericht ! Habe das so in der Form noch nicht gelesen bzw.wenn dann nur in der Dog’s
    Dennoch vielen Dank und euch weiterhin tolle Ferien und viele Erkenntnisse😊

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  12. Nadja Herren sagt:

    Hallo und danke 🙂

    Betreffend Schweiz (ich lebe da):
    Rassenlisten sind kantonal (ähnlich wie Bundesländer) geregelt und Besucherhunde werden meistens wie Hunde ohne Bewilligung gehandhabt. In einigen Kantonen gibt es spezielle Regelungen für Besucherhunde. Ansonsten von Regelungen für Hunde ohne Bewilligung ausgehen. Teilweise Leinen- und Maulkorbzwang, teilweise nur einzeln ausführen erlaubt, ..) leider ist es innerhalb der Schweiz sehr unterschiedlich und von sehr hundefreundlich bis hunderassistisch ist alles vertreten. In einigen Kantonen darf pro Person max drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden. Gute Hilfe beim Gesetze suchen findet man auf http://www.tierimrecht.org

    Grüsse aus der Schweiz
    N.Herren

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